Reichsfürst mit dem Recht zur Königswahl. Da das Heilige Römische Reich keine Erbmonarchie war, wurde ein neuer König oder Kaiser durch die Kurfürsten gewählt. Durch diese in der Goldenen Bulle verbriefte Funktion kam den Kurfürsten eine größere Machtstellung zu als den restlichen Reichsfürsten. Diese zeigte sich nicht nur in der Teilnahme an der Königswahl, seit 1519 auch der Abfassung einer Wahlkapitulation, die der neue Herrscher unterschreiben musste, sondern auch in einer eigenen Kurie auf dem Reichstag, eigenen Versammlungen (Kurfürstentage) und dem Beharren auf kurfürstlicher Präeminenz, dem Vorrang vor allen anderen Reichsfürsten und vor den Gesandten auswärtiger Monarchen.
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