Hochstift
Hochstift bezeichnet den weltlichen Herrschaftsbereich eines Bischofs in seiner Funktion als Reichsfürst, der nicht deckungsgleich mit dem Gebiet seiner Diözese sein muss.
Hochstift bezeichnet den weltlichen Herrschaftsbereich eines Bischofs in seiner Funktion als Reichsfürst, der nicht deckungsgleich mit dem Gebiet seiner Diözese sein muss.