Reichsfürst
weltlicher oder geistlicher Inhaber eines unmittelbaren Reichslehens. Die weltlichen Reichsfürsten waren Herzöge bzw. Fürsten mit herzoggleicher Herrschaft. Geistliche Reichsfürsten waren die Erzbischöfe sowie gefürstete Bischöfe und Äbte und Äbtissinnen. Auf der Fürstenbank des Reichstages saßen aber auch Herrschaftsträger ohne Fürstenrang, weil der Reichsfürstenstand keinen Fürstenrang voraussetzte.