Souveränitätsrechte

umfassen sowohl innere Rechte (darunter etwa das Münzrecht, die hohe Gerichtsbarkeit, die Fähigkeit zur Standeserhebung) und äußere Rechte (darunter etwa das Bündnisrecht, das Recht Kriege zu führen und Frieden zu schließen) von Herrschaftsträgern, wobei sich der Begriff der Souveränität und die damit verbundenen Vorstellungen erst in der Frühen Neuzeit etablierten.