Reichserzkanzler

dem Erzbischof und Kurfürst von Mainz vorbehaltenes Amt, das in der Frühen Neuzeit unterschiedliche Funktionen umfasste. Der Reichserzkanzler nahm verfassungsrechtlich die zweite Position nach dem Kaiser ein, er leitete die Reichsversammlungen, speziell auch die Kurfürstenkurie, und organisierte die Königswahlen.