Landesherrschaft
Träger hoheitlicher, auf ein bestimmtes Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches bezogener Herrschaftsrechte, die nicht dem Kaiser als Reichsoberhaupt oblagen.
Träger hoheitlicher, auf ein bestimmtes Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches bezogener Herrschaftsrechte, die nicht dem Kaiser als Reichsoberhaupt oblagen.