Policeyordnung

mit „Policey“ bezeichnete man in der Frühen Neuzeit all jene Maßnahmen, die auf den Zustand guter Ordnung in einer Gesellschaft zielten. „Polizeyordnungen“ waren positivrechtliche Normsetzungen auf territorialer oder Reichsebene („Reichspoliceyordnungen“), die zur Herstellung und Erhaltung dieser Ordnung dienen sollten. Sie beinhalteten verwaltungsrechtliche, regulierungsprivatrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen, die etwa auch für Reichsversammlungen erlassen wurden.