Prinzipalkommissar

war der Vertreter eines abwesenden Kaisers auf einem Reichstag. Bis 1748 beauftragten die Kaiser Vertreter von wechselnden Dynastien, ab 1748 den regierenden Fürsten von Thurn und Taxis. Der Prinzipalkommissar saß dem Reichstag vor und war zuständig für die Bekanntmachung kaiserlicher Propositionen (Tagesordnungen) an die Vertreter der Stände.