Reichsfürst
weltlicher oder geistlicher Inhaber eines unmittelbaren Reichslehens. Die weltlichen Reichsfürsten waren Herzöge bzw. Fürsten; zu den geistlichen Reichsfürsten zählten die Erzbischöfe sowie gefürstete Bischöfe und Äbte und Äbtissinnen. Auf der Fürstenbank des Reichstages saßen aber auch Herrschaftsträger ohne Fürstenrang, weil der Reichsfürstenstand keinen Fürstenrang voraussetzte.