Reichssteuern

allgemeine Steuern zur Deckung des Finanzbedarfs von Kaiser und Reich, die vom Reichstag beschlossen werden mussten. Seit 1521 legten so genannte Reichsmatrikel die Steuerleistung der Territorien des Reiches fest, wobei die Höhe der Summe nicht unbedingt der finanziellen Leistungsfähigkeit entsprach. Eine wesentliche Steuer war bis zum Ende des 17. Jahrhunderts die Türkenhilfe.