Territorialherr

der Inhaber über die Herrschaft eines bestimmten Territoriums innerhalb des Heiligen Römischen Reiches, neben Fürsten, Grafen, Freiherren und Rittern gab es bei geistlichen Territorien auch Bischöfe und Äbte. Bei Freien und Reichsstädten übte der Rat der Stadt diese Funktion aus.