Reichserzkanzler

dem Erzbischof von Mainz vorenthaltenes Amt, das in der Frühen Neuzeit unterschiedliche Privilegien und Funktionen umfasste. Der Reichserzkanzler nahm verfassungsrechtlich die zweite Position nach dem Kaiser ein, leitete das Kurfürstenkolleg, organisierte die Königswahlen und war der Leiter der Reichserzkanzlei. Als Reichstagsdirektor leitete er die Versammlungen auf dem Immerwährenden Reichstag, gab die Themensetzungen des Kaisers an die Stände weiter, leitete das Abstimmungsverfahren und fasste die Ergebnisse schließlich zusammen.

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