Krönungsbankett

ein durch die Goldene Bulle rechtlich vorgegebener Bestandteil der Herrschererhebung im Reich, der im Anschluss an die Kaiserkrönung stattfand und ein komplexes Tafelzeremoniell umfasste, das das Reichsoberhaupt in seiner Funktion inszenierte und Reichsstände wie auch Reichsuntertanen einband, um dem neuen Herrscher Legitimation und Prestige zu verleihen. Nur der Kaiser und die Kurfürsten persönlich hatten das Recht zu tafeln.

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