Reichsunmittelbarkeit
rechtliche Stellung eines Territoriums bzw. einer Reichsstadt gegenüber dem Reich, die eine direkte Beziehung zum Kaiser ohne Zwischengewalten beschreibt, meist verbunden mit Sitz und Stimme im Reichstag (nicht bei Reichsbauern oder Reichsrittern).
Reichsstadtbrunnen am Neupfarrplatz
Am westlichen Ende des Neupfarrplatzes und in unmittelbarer Nähe der Fundamente der jüdischen Synagoge, steht heute der von einem Doppeladler bekrönte Reichstadtbrunnen als steinernes Zeugnis reichstädtischer Souveränität. Er gehört zu insgesamt fünf repräsentativen städtischen Brunnen, die weniger der Wasserversorgung als vielmehr der reichsstädtischen Selbstinszenierung dienten.
Reichsstadt
Reichsstädte verwalteten sich selbst und hatten die niedere und hohe Gerichtsbarkeit inne. Sie leisteten dem Kaiser einen Huldigungseid (Treue- und Unterwerfungsgelöbnis), zahlten Reichssteuern und hatten sich auf Verlangen an der Stellung von Reichstruppen zu beteiligen. Als reichsunmittelbare Städte bildeten sie gemeinsam mit den Freien Städten eines der Reichskollegien am Reichstag.