Privilegien, städtische

im weitesten Sinne eine Urkunde oder mehrere Urkunden, die auf der Ebene des Reiches rechtliche Befugnisse für Rat und Bürgerschaft von Reichsstädten sowie Freien Städten umfasste, so etwa eigenständige Rechtsetzung und Gerichtsbarkeit, Selbstverwaltung, Verteidigung und Münzrecht. Städtische Privilegien sind begrifflich synonym zu städtischen Freiheiten und Rechten, welche die Reichsstädte in Mittelalter und Frühen Neuzeit verteidigen, aber nicht mehr ausbauen konnten.

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