Türkenkriege

waren militärische Auseinandersetzungen verschiedener europäischer Herrschaftsträger mit den Sultanen des Osmanischen Reiches, die ab dem 14. Jahrhundert auf Kosten verschiedener Reiche nach Europa expandierten. Obwohl in diesem Kontext auch eine religiöse Differenz eine Rolle spielte, werden diese Kriege nicht als Religionskriege bezeichnet, sondern im Wesentlichen als Machtkämpfe begriffen.

Reichstag

Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches, die vom König in eine Reichsstadt ausgeschrieben wurde, bevor aus dem Reichstag ein dauerhaft in Regensburg tagendes Gremium wurde. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Hoftagen etablierte sich ein festes Verfahren der Diskussion und Entscheidungsfindung. Sitz und Stimme im Reichstag entwickelten sich zu einem Recht der betreffenden Reichsstände, über […]

Kaiseradventus

umfasst ein feierliches, durch die Tradition vorgeschriebenes Zeremoniell des Herrscherempfanges, mit welchem der Kaiser beim Königsumritt oder bei anderen Reisen durch das Reich vor allem beim ersten Besuch in Reichs- und Territorialstädten empfangen wurde. In der Frühen Neuzeit steigerte sich der von Gast und Gastgebern betriebene Pomp, gleichzeitig entfielen zuvor übliche Bestandteile, wie in evangelischen […]

Hausmacht

Gesamtheit der Ressourcen von Macht, über die ein Herrschaftsträger zur Durchsetzung seiner politischen Ziele verfügen kann. Dazu zählen finanzielle, militärische und standesbezogene Ressourcen der Herrschaft, aber auch traditionell gepflegte Bündnisse oder Gefolgsleute, auf die bei Konflikten gebaut werden kann.

Exulanten

Selbstbezeichnung protestantischer Flüchtlinge, die in der Frühen Neuzeit aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses freiwillig oder (meist) erzwungen ihre Heimat verließen und zum Beispiel in Regensburg vorübergehende oder dauerhafte Zuflucht fanden.

Huldigung

ein ritualisiertes Treueversprechen von Rat und Bürgerschaft einer Reichsstadt gegenüber einem neu gewählten und gekrönten Römischen König oder Kaiser. Im Gegenzug sagte der Kaiser der Reichsstadt Schutz und Schirm zu. Die Huldigung ist Ausdruck einer personalen Herrschaftsbeziehung, die in der Frühen Neuzeit dadurch entleert wurde, dass der Kaiser Huldigungen immer seltener persönlich abnahm.

Prälat

geistlicher Würdenträger, dem im Heiligen Römischen Reich mit seiner in Europa singulären Vielzahl an geistlichen Territorien (Abteien, Stiften, Bistümer, Fürstbistümer) oft neben geistlichen auch weltliche Herrschaftsrechte zustanden.

Reichsunmittelbarkeit

rechtliche Stellung eines Territoriums bzw. einer Reichsstadt gegenüber dem Reich, die eine direkte Beziehung zum Kaiser ohne Zwischengewalten beschreibt, meist verbunden mit Sitz und Stimme im Reichstag (nicht bei Reichsbauern oder Reichsrittern).

Komitialgesandtschaft

reichsständische Gesandte samt ihrem Gefolge auf dem Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Die Komitialgesandten waren mit einer Vollmacht des sie entsendenden Reichsstandes ausgestattet, die es ihnen erlaubte, diesen in Regensburg zu vertreten und auf dem Reichstag Beschlüsse zu fassen.

Reichserzkanzler

dem Erzbischof und Kurfürst von Mainz vorbehaltenes Amt, das in der Frühen Neuzeit unterschiedliche Funktionen umfasste. Der Reichserzkanzler nahm verfassungsrechtlich die zweite Position nach dem Kaiser ein, er leitete die Reichsversammlungen, speziell auch die Kurfürstenkurie, und organisierte die Königswahlen.