Freie Stadt

Stadt im Heiligen Römischen Reich, die sich selbst verwaltete und die niedere und hohe Gerichtsbarkeit innehatte. Anders als Reichsstädte leisteten freie Städte dem Kaiser keine Huldigung und Heerfolge und zahlten auch keine Reichssteuer. Gemeinsam mit den rechtlich schwächer gestellten Reichsstädten bildeten sie eines der drei Kollegien am Reichstag.

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