Goldene Bulle

Gesetzessammlung, die 1356 auf den Hoftagen in Nürnberg und Metz beraten und von Kaiser Karl IV. verkündet wurde. Sie regelt vor allem die Wahl der römisch-deutschen Könige und Kaiser sowie die Privilegien und Rechte der Kurfürsten. Bis zum Ende des Alten Reiches 1806 war sie als eine Art Reichsgrundgesetz ein essenzieller Bestandteil der nur teilweise schriftlich fixierten Reichsverfassung.

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