Kurfürst

Reichsfürst mit in der Goldenen Bulle verbrieftem Recht zur Königswahl im Reich, wodurch den Kurfürsten eine größere Machtstellung als den übrigen Reichsfürsten zukam. Seit 1519 wirkten sie an der Abfassung einer Wahlkapitulation mit, welche die Rechte des Kaisers einschränkte. Sie hatten eine eigene Kurie auf dem Reichstag, hielten Kurfürstentage ab und beharrten auf ihrer Präeminenz, dem Vorrang vor anderen Reichsfürsten und den Gesandten auswärtiger Monarchen.

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