Reichsstände

diejenigen Personen und Körperschaften, die eine direkte Herrschaftsbeziehung zum Kaiser besaßen (reichsunmittelbar) und Sitz und eine Stimme im Reichstag innehatten. Dazu zählten weltliche und geistliche Herrschaftsträger, aber auch Freie Städte und Reichsstädte.

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