Denkmal des Grafen von Görtz

Im Leben des Grafen von Görtz (1737-1821) verbinden sich Reichs- und Stadtgeschichte in einzigartiger Weise. Görtz war ab 1788 kurbrandenburgischer Gesandter beim Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Das Ende des Reiches 1806 bedeutete einen tiefen und von Görtz beklagten Einschnitt. Er verließ Regensburg bis zum Lebensende nicht mehr. Wegen seines Einsatzes für den Abzug französischer Truppen aus der Stadt 1801 wurde er zum ersten Ehrenbürger Regensburgs ernannt. Drei Jahre nach seinem Tod errichtete man ihm ein Denkmal.

Souveränitätsrechte

umfassen sowohl innere Rechte (darunter etwa das Münzrecht, die hohe Gerichtsbarkeit, die Fähigkeit zur Standeserhebung) und äußere Rechte (darunter etwa das Bündnisrecht, das Recht Kriege zu führen und Frieden zu schließen) von Herrschaftsträgern, wobei sich der Begriff der Souveränität und die damit verbundenen Vorstellungen erst in der Frühen Neuzeit etablierten.

Privilegien, reichsständische

etablierte Rechte von Reichsständen, die auf der Ebene des Reichstages etwa den Beschluss von Reichsgesetzen, Reichssteuern oder Reichskriegen umfassten, während zu den kurfürstlichen Privilegien etwa die Kaiserwahl oder auch das Abhalten eigener Versammlungen (Kurfürstentage) gehörte.

Reichsschluss

Reichsschlüsse werden alle durch die Reichsstände verabschiedeten und den Kaiser ratifizierten Einigungen auf dem Immerwährenden Reichstag zu Regensburg genannt, im Unterschied zu den Reichsabschieden der periodischen Reichstage vor 1663.

Reichsabschied

alle Beschlüsse der Reichsstände auf einem periodisch stattfindenden Reichstag (vor 1663), die vom Kaiser ratifiziert und anschließend durch die Reichserzkanzlei publiziert wurden.

Reichstagskurien

Kollegien, denen die Vertreter der Reichsstände mit Sitz und Stimme im Reichstag nach ihrem Stand zugeordnet waren. Die drei Kurien umfassten den Kurfürsten-, Fürsten- und Städterat, die jeweils separat tagten und sich dann nach einem festen Verfahren mit den anderen Ständen verglichen, bevor es zu einer Einigung kam.

Föderalismus

eine politische Ordnung, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen einem Gesamtstaat und Einzelstaaten so aufgeteilt werden, dass beide politische Ebenen für bestimmte Aufgaben zuständig sind. Aufgrund der zahlreichen Privilegien der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich spricht man von einer föderativen Ordnung des Reiches, dem der Kaiser mit wenigen nur ihm vorbehaltenen Rechten vorstand.