Privilegien, städtische

im weitesten Sinne eine Urkunde oder mehrere Urkunden, die auf der Ebene des Reiches rechtliche Befugnisse für Rat und Bürgerschaft von Reichsstädten sowie Freien Städten umfasste, so etwa eigenständige Rechtsetzung und Gerichtsbarkeit, Selbstverwaltung, Verteidigung und Münzrecht. Städtische Privilegien sind begrifflich synonym zu städtischen Freiheiten und Rechten, welche die Reichsstädte in Mittelalter und Frühen Neuzeit verteidigen, […]

Freie Stadt

Stadt im Heiligen Römischen Reich, die sich selbst verwaltete und die niedere und hohe Gerichtsbarkeit innehatte. Anders als Reichsstädte leisteten freie Städte dem Kaiser keine Huldigung und Heerfolge und zahlten auch keine Reichssteuer. Gemeinsam mit den rechtlich schwächer gestellten Reichsstädten bildeten sie eines der drei Kollegien am Reichstag.