Reichsversammlung

Überbegriff für unterschiedliche Formen von Versammlungen der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich auf Reichsebene. Dazu zählen Hoftage, Reichstage (darunter auch der Immerwährende Reichstag), aber auch Kurfürstentage oder Wahl- und Krönungstage.

Föderalismus

eine politische Ordnung, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen einem Gesamtstaat und Einzelstaaten so aufgeteilt werden, dass beide politische Ebenen für bestimmte Aufgaben zuständig sind. Aufgrund der zahlreichen Privilegien der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich spricht man von einer föderativen Ordnung des Reiches, dem der Kaiser mit wenigen nur ihm vorbehaltenen Rechten vorstand.

Immerwährender Reichstag

Während die Reichstage bis 1653 vom Kaiser bei Bedarf einberufen worden und zeitlich begrenzt waren, entwickelte sich aus einer immer weiter vertagten Verhandlung des Reichstages in Regensburg, der im Jahr 1663 begonnen hatte, ein dauerhafter Gesandtenreichstag, der bis 1806 tagte und dessen Beschlüsse in so genannten Reichsschlüssen festgehalten wurden.