Kurfürstentag

eine Versammlung der Kurfürsten außerhalb des Reichstags an wechselnden Orten zur Beratung interner und Reichsangelegenheiten, zu der im Unterschied zum Fürstentag ausschließlich die Kurfürsten geladen wurden und die vom Reichserzkanzler einberufen wurde.

Kurfürst

Reichsfürst mit in der Goldenen Bulle verbrieftem Recht zur Königswahl im Reich, wodurch den Kurfürsten eine größere Machtstellung als den übrigen Reichsfürsten zukam. Seit 1519 wirkten sie an der Abfassung einer Wahlkapitulation mit, welche die Rechte des Kaisers einschränkte. Sie hatten eine eigene Kurie auf dem Reichstag, hielten Kurfürstentage ab und beharrten auf ihrer Präeminenz, […]

Goldene Bulle

Gesetzessammlung, die 1356 auf den Hoftagen in Nürnberg und Metz beraten und von Kaiser Karl IV. verkündet wurde. Sie regelt vor allem die Wahl der römisch-deutschen Könige und Kaiser sowie die Privilegien und Rechte der Kurfürsten. Bis zum Ende des Alten Reiches 1806 war sie als eine Art Reichsgrundgesetz ein essenzieller Bestandteil der nur teilweise […]