Privilegien, reichsständische

etablierte Rechte von Reichsständen, die auf der Ebene des Reichstages etwa den Beschluss von Reichsgesetzen, Reichssteuern oder Reichskriegen umfassten, während zu den kurfürstlichen Privilegien etwa die Kaiserwahl oder auch das Abhalten eigener Versammlungen (Kurfürstentage) gehörte.