Niedermünster

Unweit des Regensburger Doms liegt der Gebäudekomplex des ehemaligen Damenstifts Niedermünster. Wahrscheinlich im 8. Jahrhundert gegründet, wurde das Frauenkloster Niedermünster 1002 zum Reichsstift erhoben und stand somit unter dem Schutz des Kaisers. Es gehörte zu den geistlichen Territorien im Reich; seine Äbtissin nahm den Rang einer Reichsfürstin ein. Infolge der Säkularisation 1803 und der Übernahme des Komplexes durch das Königreich Bayern dienen die Stiftsgebäude heute dem Bischof von Regensburg als Wohnung und als Sitz des Ordinariats, während die Stiftskirche als Dompfarrkirche genutzt wird.

Privilegien, reichsständische

etablierte Rechte von Reichsständen, die auf der Ebene des Reichstages etwa den Beschluss von Reichsgesetzen, Reichssteuern oder Reichskriegen umfassten, während zu den kurfürstlichen Privilegien etwa die Kaiserwahl oder auch das Abhalten eigener Versammlungen (Kurfürstentage) gehörte.

Reichsdeputationshauptschluss

ein 1803 von Kaiser und Reichstag gebilligtes Gesetz, welches scheinbar die Entschädigungen nach den Gebietsverlusten deutscher Staaten an Frankreich regeln sollte, durch die Abschaffung von geistlichen Staaten (Säkularisation) und fast allen Reichsstädten jedoch zu einer grundlegenden Umstrukturierung des Heiligen Römischen Reiches führte.

Reichstag

Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches, die vom König in eine Reichsstadt ausgeschrieben wurde, bevor aus dem Reichstag ein dauerhaft in Regensburg tagendes Gremium wurde. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Hoftagen etablierte sich ein festes Verfahren der Diskussion und Entscheidungsfindung. Sitz und Stimme im Reichstag entwickelten sich zu einem Recht der betreffenden Reichsstände, über […]

Prälat

geistlicher Würdenträger, dem im Heiligen Römischen Reich mit seiner in Europa singulären Vielzahl an geistlichen Territorien (Abteien, Stiften, Bistümer, Fürstbistümer) oft neben geistlichen auch weltliche Herrschaftsrechte zustanden.

Reichsunmittelbarkeit

rechtliche Stellung eines Territoriums bzw. einer Reichsstadt gegenüber dem Reich, die eine direkte Beziehung zum Kaiser ohne Zwischengewalten beschreibt, meist verbunden mit Sitz und Stimme im Reichstag (nicht bei Reichsbauern oder Reichsrittern).

Komitialgesandtschaft

reichsständische Gesandte samt ihrem Gefolge auf dem Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Die Komitialgesandten waren mit einer Vollmacht des sie entsendenden Reichsstandes ausgestattet, die es ihnen erlaubte, diesen in Regensburg zu vertreten und auf dem Reichstag Beschlüsse zu fassen.

Reichsfürst

weltlicher oder geistlicher Inhaber eines unmittelbaren Reichslehens. Die weltlichen Reichsfürsten waren Herzöge bzw. Fürsten; zu den geistlichen Reichsfürsten zählten die Erzbischöfe sowie gefürstete Bischöfe und Äbte und Äbtissinnen. Auf der Fürstenbank des Reichstages saßen aber auch Herrschaftsträger ohne Fürstenrang, weil der Reichsfürstenstand keinen Fürstenrang voraussetzte.

Hochstift

Hochstift bezeichnet den weltlichen Herrschaftsbereich eines Bischofs in seiner Funktion als Reichsfürst, der nicht deckungsgleich mit dem Gebiet seiner Diözese sein muss.