Immerwährender Reichstag

Während die Reichstage bis 1653 vom Kaiser bei Bedarf einberufen worden und zeitlich begrenzt waren, entwickelte sich aus einer immer weiter vertagten Verhandlung des Reichstages in Regensburg, der im Jahr 1663 begonnen hatte, ein dauerhafter Gesandtenreichstag, der bis 1806 tagte und dessen Beschlüsse in so genannten Reichsschlüssen festgehalten wurden.

Prinzipalkommissar

war der Vertreter eines abwesenden Kaisers auf einem Reichstag. Bis 1748 beauftragten die Kaiser Vertreter von wechselnden Dynastien, ab 1748 den regierenden Fürsten von Thurn und Taxis. Der Prinzipalkommissar saß dem Reichstag vor und war zuständig für die Bekanntmachung kaiserlicher Propositionen (Tagesordnungen) an die Vertreter der Stände.

Reichssteuern

allgemeine Steuern zur Deckung des Finanzbedarfs von Kaiser und Reich, die vom Reichstag beschlossen werden mussten. Seit 1521 legten so genannte Reichsmatrikel die Steuerleistung der Territorien des Reiches fest, wobei die Höhe der Summe nicht unbedingt der finanziellen Leistungsfähigkeit entsprach. Eine wesentliche Steuer war bis zum Ende des 17. Jahrhunderts die Türkenhilfe.