Neue Waag

Seit 1441 im Besitz der Stadt Regensburg nutzte man das Anwesen am Haidplatz als städtische Waage. Schon im 16. Jahrhundert wurde es dann zu einem bedeutenden Ort der Kommunikation im Alten Reich: Hier rangen Katholiken und Protestanten 1541 im Regensburger Religionsgespräch um die religiöse Einheit des Alten Reiches. Als der Reichstag ab 1663 permanent in Regensburg tagte, diente die Neue Waag zudem als Diktaturstube. An diese Traditionen von Kommunikation und Konsensfindung knüpft auch die heutige Nutzung mit dem Sitz des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg an.

Denkmal des Grafen von Görtz

Im Leben des Grafen von Görtz (1737-1821) verbinden sich Reichs- und Stadtgeschichte in einzigartiger Weise. Görtz war ab 1788 kurbrandenburgischer Gesandter beim Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Das Ende des Reiches 1806 bedeutete einen tiefen und von Görtz beklagten Einschnitt. Er verließ Regensburg bis zum Lebensende nicht mehr. Wegen seines Einsatzes für den Abzug französischer Truppen aus der Stadt 1801 wurde er zum ersten Ehrenbürger Regensburgs ernannt. Drei Jahre nach seinem Tod errichtete man ihm ein Denkmal.

Reichsversammlung

Überbegriff für unterschiedliche Formen von Versammlungen der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich auf Reichsebene. Dazu zählen Hoftage, Reichstage (darunter auch der Immerwährende Reichstag), aber auch Kurfürstentage oder Wahl- und Krönungstage.

Reichsschluss

Reichsschlüsse werden alle durch die Reichsstände verabschiedeten und den Kaiser ratifizierten Einigungen auf dem Immerwährenden Reichstag zu Regensburg genannt, im Unterschied zu den Reichsabschieden der periodischen Reichstage vor 1663.

Reichsabschied

alle Beschlüsse der Reichsstände auf einem periodisch stattfindenden Reichstag (vor 1663), die vom Kaiser ratifiziert und anschließend durch die Reichserzkanzlei publiziert wurden.

Reichstagskurien

Kollegien, denen die Vertreter der Reichsstände mit Sitz und Stimme im Reichstag nach ihrem Stand zugeordnet waren. Die drei Kurien umfassten den Kurfürsten-, Fürsten- und Städterat, die jeweils separat tagten und sich dann nach einem festen Verfahren mit den anderen Ständen verglichen, bevor es zu einer Einigung kam.

Föderalismus

eine politische Ordnung, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen einem Gesamtstaat und Einzelstaaten so aufgeteilt werden, dass beide politische Ebenen für bestimmte Aufgaben zuständig sind. Aufgrund der zahlreichen Privilegien der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich spricht man von einer föderativen Ordnung des Reiches, dem der Kaiser mit wenigen nur ihm vorbehaltenen Rechten vorstand.

Reichstag

Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches, die vom König in eine Reichsstadt ausgeschrieben wurde, bevor aus dem Reichstag ein dauerhaft in Regensburg tagendes Gremium wurde. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Hoftagen etablierte sich ein festes Verfahren der Diskussion und Entscheidungsfindung. Sitz und Stimme im Reichstag entwickelten sich zu einem Recht der betreffenden Reichsstände, über […]

Komitialgesandtschaft

reichsständische Gesandte samt ihrem Gefolge auf dem Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Die Komitialgesandten waren mit einer Vollmacht des sie entsendenden Reichsstandes ausgestattet, die es ihnen erlaubte, diesen in Regensburg zu vertreten und auf dem Reichstag Beschlüsse zu fassen.

Reichsstände

diejenigen Personen und Körperschaften, die eine direkte Herrschaftsbeziehung zum Kaiser besaßen (reichsunmittelbar) und Sitz und eine Stimme im Reichstag innehatten. Dazu zählten weltliche und geistliche Herrschaftsträger, aber auch Freie Städte und Reichsstädte.