Denkmal für den Grafen von Görtz

Im Leben des Grafen von Görtz (1737-1821) verbinden sich Reichs- und Stadtgeschichte in einzigartiger Weise. Görtz war ab 1788 kurbrandenburgischer Gesandter beim Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Das Ende des Reiches 1806 bedeutete einen tiefen und von Görtz beklagten Einschnitt. Er verließ Regensburg bis zum Lebensende nicht mehr. Wegen seines Einsatzes für den Abzug französischer Truppen aus der Stadt 1801 wurde er zum ersten Ehrenbürger Regensburgs ernannt. Drei Jahre nach seinem Tod errichtete man ihm ein Denkmal.
Reichsversammlung
Überbegriff für unterschiedliche Formen von Versammlungen der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich auf Reichsebene. Dazu zählen Hoftage, Reichstage (darunter auch der Immerwährende Reichstag), aber auch Kurfürstentage oder Wahl- und Krönungstage.
Reichsschluss
Reichsschlüsse werden alle durch die Reichsstände verabschiedeten und den Kaiser ratifizierten Einigungen auf dem Immerwährenden Reichstag zu Regensburg genannt, im Unterschied zu den Reichsabschieden der periodischen Reichstage vor 1663.
Reichsabschied
alle Beschlüsse der Reichsstände auf einem periodisch stattfindenden Reichstag (vor 1663), die vom Kaiser ratifiziert und anschließend durch die Reichserzkanzlei publiziert wurden.
Reichstagskurien
Kollegien, denen die Vertreter der Reichsstände mit Sitz und Stimme im Reichstag nach ihrem Stand zugeordnet waren. Die drei Kurien umfassten den Kurfürsten-, Fürsten- und Städterat, die jeweils separat tagten und sich dann nach einem festen Verfahren mit den anderen Ständen verglichen, bevor es zu einer Einigung kam.
Föderalismus
eine politische Ordnung, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen einem Gesamtstaat und Einzelstaaten so aufgeteilt werden, dass beide politische Ebenen für bestimmte Aufgaben zuständig sind. Aufgrund der zahlreichen Privilegien der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich spricht man von einer föderativen Ordnung des Reiches, dem der Kaiser mit wenigen nur ihm vorbehaltenen Rechten vorstand.
Reichstag
Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches, die vom König in eine Reichsstadt ausgeschrieben wurde, bevor aus dem Reichstag ein dauerhaft in Regensburg tagendes Gremium wurde. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Hoftagen etablierte sich ein festes Verfahren der Diskussion und Entscheidungsfindung. Sitz und Stimme im Reichstag entwickelten sich zu einem Recht der betreffenden Reichsstände, über […]
Komitialgesandtschaft
reichsständische Gesandte auf dem Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Die Komitialgesandten waren mit einer Vollmacht des sie entsendenden Reichsstadt ausgestattet, die ihnen erlaubte, diesen in Regensburg zu vertreten und auf dem Reichstag Beschlüsse zu fassen.
Reichsstände
diejenigen Personen und Körperschaften, die eine direkte Herrschaftsbeziehung zum Kaiser besaßen (reichsunmittelbar) und Sitz und eine Stimme im Reichstag innehatten. Dazu zählten weltliche und geistliche Herrschaftsträger, aber auch Freie Städte und Reichsstädte.
Immerwährender Reichstag
Während die Reichstage bis 1653 vom Kaiser bei Bedarf einberufen worden und zeitlich begrenzt waren, entwickelte sich aus einer immer weiter vertagten Verhandlung des Reichstages in Regensburg, der im Jahr 1663 begonnen hatte, ein dauerhafter Gesandtenreichstag, der bis 1806 tagte und dessen Beschlüsse in so genannten Reichsschlüssen festgehalten wurden.