Reichsinsignien

waren die Herrschaftsinsignien der Könige und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Dazu gehören zum Beispiel die Reichskrone, der Reichsapfel, das Reichsschwert und die Krönungsgewänder. Gemeinsam mit den Reichsreliquien wie etwa der Hl. Lanze gehören die Reichsinsignien zu den Reichskleinodien, die im Rahmen von Krönungsakten Verwendung fanden und seit 1424 in Nürnberg aufbewahrt wurden.

Policeyordnung

mit „Policey“ bezeichnete man in der Frühen Neuzeit all jene Maßnahmen, die auf den Zustand guter Ordnung in einer Gesellschaft zielten. „Polizeyordnungen“ waren positivrechtliche Normsetzungen auf territorialer oder Reichsebene („Reichspoliceyordnungen“), die zur Herstellung und Erhaltung dieser Ordnung dienen sollten. Sie beinhalteten verwaltungsrechtliche, regulierungsprivatrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen, die etwa auch für Reichsversammlungen erlassen wurden.

Frühe Neuzeit

geschichtliche Epoche, welche meist einen Zeitraum von um 1500 bis um 1800 meint, der zwischen dem Mittelalter und der späteren Neuzeit (um 1800 bis 1945) sowie der Zeitgeschichte liegt. Aus der Perspektive des Reiches wird dessen Ende 1806 mit der Niederlegung der Kaiserkrone durch Kaiser Franz II. als Signum eines Epochenwandels verstanden.

Souveränitätsrechte

umfassen sowohl innere Rechte (darunter etwa das Münzrecht, die hohe Gerichtsbarkeit, die Fähigkeit zur Standeserhebung) und äußere Rechte (darunter etwa das Bündnisrecht, das Recht Kriege zu führen und Frieden zu schließen) von Herrschaftsträgern, wobei sich der Begriff der Souveränität und die damit verbundenen Vorstellungen erst in der Frühen Neuzeit etablierten.

Privilegien, reichsständische

etablierte Rechte von Reichsständen, die auf der Ebene des Reichstages etwa den Beschluss von Reichsgesetzen, Reichssteuern oder Reichskriegen umfassten, während zu den kurfürstlichen Privilegien etwa die Kaiserwahl oder auch das Abhalten eigener Versammlungen (Kurfürstentage) gehörte.

Reichsschluss

Reichsschlüsse werden alle durch die Reichsstände verabschiedeten und den Kaiser ratifizierten Einigungen auf dem Immerwährenden Reichstag zu Regensburg genannt, im Unterschied zu den Reichsabschieden der periodischen Reichstage vor 1663.

Reichsabschied

alle Beschlüsse der Reichsstände auf einem periodisch stattfindenden Reichstag (vor 1663), die vom Kaiser ratifiziert und anschließend durch die Reichserzkanzlei publiziert wurden.

Türkengefahr

der Begriff umschreibt den breiten gesellschaftlichen Diskurs über die als existenzielle Bedrohung empfundene Expansion des Osmanischen Reiches im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit, der im Heiligen Römischen Reich, aber auch darüber hinaus geführt wurde.

Hoftag

formlose und unregelmäßig stattfindende Reichsversammlungen im Mittelalter, die vom König oder Kaiser des Heiligen Römischen Reiches einberufen wurden. An diesen nahmen vom ihm ausgewählte wichtige Persönlichkeiten des Reiches teil, um aktuelle Belange und Probleme von Kaisertum und Reich zu behandeln.

Reichstagskurien

Kollegien, denen die Vertreter der Reichsstände mit Sitz und Stimme im Reichstag nach ihrem Stand zugeordnet waren. Die drei Kurien umfassten den Kurfürsten-, Fürsten- und Städterat, die jeweils separat tagten und sich dann nach einem festen Verfahren mit den anderen Ständen verglichen, bevor es zu einer Einigung kam.