Römischer König

zunächst Titel des gewählten und gekrönten Reichsoberhauptes, das aber noch nicht vom Papst zum Kaiser gekrönt worden war. Ab dem 16. Jahrhundert wurde der Begriff im Wesentlichen für zu Lebzeiten von regierenden Kaisern gewählte und gekrönte Nachfolger verwendet.

Reichsversammlung

Überbegriff für unterschiedliche Formen von Versammlungen der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich auf Reichsebene. Dazu zählen Hoftage, Reichstage (darunter auch der Immerwährende Reichstag), aber auch Kurfürstentage oder Wahl- und Krönungstage.

Schutz und Schirm

Rechtsformel, welcher die Verpflichtung des Kaisers gegenüber den Reichsständen beschreibt, die wiederum zur Heerfolge und zur Unterstützung des Kaiser verpflichtet waren. Sie wurde zum Beispiel bei Kaiserempfängen und Huldigungsakten in Reichsstädten verwendet.

Willkomm

Bezeichnung für die Gastgeschenke, die Kaisern und anderen hochrangigen Würdenträgern bei Besuchen von Reichsstädten durch den Rat der Stadt überreicht wurden. Traditionell gehörte dazu Hafer, Wein, Fische und ausgewähltes Kunsthandwerk.

Religionsgespräch

nach einem zuvor ausgehandelten Verfahren stattfindende Unterredung zwischen Vertretern konfessionell differenter Gruppen infolge der Reformation, bei denen um theologische und rechtliche Fragen gerungen wurde, entweder innerhalb eines Territoriums oder auf der Ebene des Reiches (Reichsreligionsgespräch).

Geschlechterturm

durch politisch und ökonomisch bedeutende Patrizierfamilien in spätmittelalterlichen Städten vorwiegend süddeutscher Reichsteile errichtete Turmbauten mit repräsentativ-symbolischer und Verteidigungsfunktion.

Reichsinsignien

waren die Herrschaftsinsignien der Könige und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Dazu gehören zum Beispiel die Reichskrone, der Reichsapfel, das Reichsschwert und die Krönungsgewänder. Gemeinsam mit den Reichsreliquien wie etwa der Hl. Lanze gehören die Reichsinsignien zu den Reichskleinodien, die im Rahmen von Krönungsakten Verwendung fanden und seit 1424 in Nürnberg aufbewahrt wurden.

Policeyordnung

mit „Policey“ bezeichnete man in der Frühen Neuzeit all jene Maßnahmen, die auf den Zustand guter Ordnung in einer Gesellschaft zielten. „Polizeyordnungen“ waren positivrechtliche Normsetzungen auf territorialer oder Reichsebene („Reichspoliceyordnungen“), die zur Herstellung und Erhaltung dieser Ordnung dienen sollten. Sie beinhalteten verwaltungsrechtliche, regulierungsprivatrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen, die etwa auch für Reichsversammlungen erlassen wurden.

Frühe Neuzeit

geschichtliche Epoche, welche meist einen Zeitraum von um 1500 bis um 1800 meint, der zwischen dem Mittelalter und der späteren Neuzeit (um 1800 bis 1945) sowie der Zeitgeschichte liegt. Aus der Perspektive des Reiches wird dessen Ende 1806 mit der Niederlegung der Kaiserkrone durch Kaiser Franz II. als Signum eines Epochenwandels verstanden.

Souveränitätsrechte

umfassen sowohl innere Rechte (darunter etwa das Münzrecht, die hohe Gerichtsbarkeit, die Fähigkeit zur Standeserhebung) und äußere Rechte (darunter etwa das Bündnisrecht, das Recht Kriege zu führen und Frieden zu schließen) von Herrschaftsträgern, wobei sich der Begriff der Souveränität und die damit verbundenen Vorstellungen erst in der Frühen Neuzeit etablierten.