Privilegien, städtische

im weitesten Sinne eine Urkunde oder mehrere Urkunden, die auf der Ebene des Reiches rechtliche Befugnisse für Rat und Bürgerschaft von Reichsstädten sowie Freien Städten umfasste, so etwa eigenständige Rechtsetzung und Gerichtsbarkeit, Selbstverwaltung, Verteidigung und Münzrecht. Städtische Privilegien sind begrifflich synonym zu städtischen Freiheiten und Rechten, welche die Reichsstädte in Mittelalter und Frühen Neuzeit verteidigen, […]

Landesherrschaft

Träger hoheitlicher, auf ein bestimmtes Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches bezogener Herrschaftsrechte, die nicht dem Kaiser als Reichsoberhaupt oblagen.

Goldenes Vlies, Orden vom

ein 1430 durch den Herzog von Burgund gegründeter und später durch die Habsburger, ab Philipp II. die spanischen Habsburger in Anerkennung bestimmter Verdienste verliehener, prestigereicher Ritterorden, dessen Mitgliedschaft durch eine Ordenskette mit einem goldenen Vlies angezeigt wurde, das gleichzeitig ein wesentliches Symbol habsburgischer Herrschaftsinszenierung war.

Rheinbund, erster

nach dem Westfälischen Frieden 1648 gegründetes Verteidigungsbündnis zwischen geistlichen und weltlichen Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation sowie den Königen von Schweden und Frankreich, das gegen den Kaiser gerichtet war.

Vierreichelehre

politische Theorie auf der Basis des Buches Daniel im Alten Testament, nach dem die Geschichte der Menschheit als Abfolge von vier Reichen, in der Regel das babylonische, das medo-persische, das griechische sowie das römische Reich inklusive des Heiligen Römischen Reiches verstanden wurde. Diesem kam dadurch eine herausragende heils- wie welthistorische Funktion zu.

Translatio Imperii

ab dem Mittelalter entwickelte politische Theorie mit Bezug auf die Vierreichelehre, nach welcher das Heilige Römische Reich als Nachfolger des antiken Römischen Reiches und damit als letztes Reich vor dem Beginn der 1000jährigen Gottesherrschaft verstanden wurde. Auf diese Weise wurde dem Reich eine besondere Stellung in der Heilsgeschichte und damit auch in der Welt zugesprochen.

Reichsstände

diejenigen Personen und Körperschaften, die eine direkte Herrschaftsbeziehung zum Kaiser besaßen (reichsunmittelbar) und Sitz und eine Stimme im Reichstag innehatten. Dazu zählten weltliche und geistliche Herrschaftsträger, aber auch Freie Städte und Reichsstädte.

Immerwährender Reichstag

Während die Reichstage bis 1653 vom Kaiser bei Bedarf einberufen worden und zeitlich begrenzt waren, entwickelte sich aus einer immer weiter vertagten Verhandlung des Reichstages in Regensburg, der im Jahr 1663 begonnen hatte, ein dauerhafter Gesandtenreichstag, der bis 1806 tagte und dessen Beschlüsse in so genannten Reichsschlüssen festgehalten wurden.

Prinzipalkommissar

war der Vertreter eines abwesenden Kaisers auf einem Reichstag. Bis 1748 beauftragten die Kaiser Vertreter von wechselnden Dynastien, ab 1748 den regierenden Fürsten von Thurn und Taxis. Der Prinzipalkommissar saß dem Reichstag vor und war zuständig für die Bekanntmachung kaiserlicher Propositionen (Tagesordnungen) an die Vertreter der Stände.

Türkenhilfe

eine besondere Steuer zur Verteidigung gegen die Türken, die als Reichssteuer durch den Reichstag beschlossen werden musste, wobei die eilende Türkenhilfe Gelder zur Aufstellung eines Heeres gegen die Türken, die beharrende Türkenhilfe solche zum Ausbau von Grenzfestungen umfasste.