Policeyordnung

mit „Policey“ bezeichnete man in der Frühen Neuzeit all jene Maßnahmen, die auf den Zustand guter Ordnung in einer Gesellschaft zielten. „Polizeyordnungen“ waren positivrechtliche Normsetzungen auf territorialer oder Reichsebene („Reichspoliceyordnungen“), die zur Herstellung und Erhaltung dieser Ordnung dienen sollten. Sie beinhalteten verwaltungsrechtliche, regulierungsprivatrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen, die etwa auch für Reichsversammlungen erlassen wurden.

Freie Stadt

Stadt im Heiligen Römischen Reich, die sich selbst verwaltete und die niedere und hohe Gerichtsbarkeit innehatte. Anders als Reichsstädte leisteten freie Städte dem Kaiser keine Huldigung und Heerfolge und zahlten auch keine Reichssteuer. Gemeinsam mit den rechtlich schwächer gestellten Reichsstädten bildeten sie eines der drei Kollegien am Reichstag.

Reichsacht

rechtliche Sanktion gegen Personen sowie Reichsstädte, deren Folge Fried- und Rechtlosigkeit waren. Die Geächteten wurden für vogelfrei erklärt und konnten getötet und ihr Besitz konnte konfisziert werden. In der Frühen Neuzeit wurde die Verhängung der Reichsacht stärker geregelt. Ihre Verhängung setzte einen förmlichen Prozess voraus. Auch Reichsgerichte konnten eine Reichsacht verhängen.

Goldene Bulle

Gesetzessammlung, die 1356 auf den Hoftagen in Nürnberg und Metz beraten und von Kaiser Karl IV. verkündet wurde. Sie regelt vor allem die Wahl der römisch-deutschen Könige und Kaiser sowie die Privilegien und Rechte der Kurfürsten. Bis zum Ende des Alten Reiches 1806 war sie als eine Art Reichsgrundgesetz ein essenzieller Bestandteil der nur teilweise […]