Wohnung des Reichshauptmanns

Der oberbairische Herzog Albrecht IV. begann 1489 einen Schlossbau da, wo heute die Gebäude Am Singrün 2 stehen. Der Herzog war seit 1485 Stadtherr der vorher freien Stadt Regensburg. Der Kaiser verhängte gegen Herzog und Stadt die Reichsacht. Deswegen unterstellte die Stadt sich wieder dem Reich. 1495 wurde Regensburg Reichsstadt. Zur Sicherung der Rechte von Kaiser und Reich wurde 1499 Sigmund Ritter von Rorbach als Reichshauptmann in der Stadt eingesetzt. Der Schlossbau diente ihm als Wohnort.

Ostentor

Die weithin sichtbaren und abschließbaren Stadttore dienten dem Schutz der Stadt, der Markierung von Rechtsräumen und als Ort für deren Selbstdarstellung im Reich. Mit den Toren machte die Stadt sich einerseits wehrhaft und grenzte sich gegen das ländliche Umland ab. Andererseits kam ihnen auch eine wichtige symbolische Funktion zu. So waren sie ein Ort für Kaiserempfänge als zeremoniell-rituellen Höhepunkten der öffentlichen Aufführung von Kaiser und Reich.

Exulanten

Selbstbezeichnung protestantischer Flüchtlinge, die in der Frühen Neuzeit aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses freiwillig oder (meist) erzwungen ihre Heimat verließen und zum Beispiel in Regensburg vorübergehende oder dauerhafte Zuflucht fanden.

Huldigung

ein ritualisiertes Treueversprechen von Rat und Bürgerschaft einer Reichsstadt gegenüber einem neu gewählten und gekrönten Römischen König oder Kaiser. Im Gegenzug sagte der Kaiser der Reichsstadt Schutz und Schirm zu. Die Huldigung ist Ausdruck einer personalen Herrschaftsbeziehung, die in der Frühen Neuzeit dadurch entleert wurde, dass der Kaiser Huldigungen immer seltener persönlich abnahm.

Prälat

geistlicher Würdenträger, dem im Heiligen Römischen Reich mit seiner in Europa singulären Vielzahl an geistlichen Territorien (Abteien, Stiften, Bistümer, Fürstbistümer) oft neben geistlichen auch weltliche Herrschaftsrechte zustanden.

Reichsunmittelbarkeit

rechtliche Stellung eines Territoriums bzw. einer Reichsstadt gegenüber dem Reich, die eine direkte Beziehung zum Kaiser ohne Zwischengewalten beschreibt, meist verbunden mit Sitz und Stimme im Reichstag (nicht bei Reichsbauern oder Reichsrittern).

Komitialgesandtschaft

reichsständische Gesandte samt ihrem Gefolge auf dem Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Die Komitialgesandten waren mit einer Vollmacht des sie entsendenden Reichsstandes ausgestattet, die es ihnen erlaubte, diesen in Regensburg zu vertreten und auf dem Reichstag Beschlüsse zu fassen.

Reichserzkanzler

dem Erzbischof und Kurfürst von Mainz vorbehaltenes Amt, das in der Frühen Neuzeit unterschiedliche Funktionen umfasste. Der Reichserzkanzler nahm verfassungsrechtlich die zweite Position nach dem Kaiser ein, er leitete die Reichsversammlungen, speziell auch die Kurfürstenkurie, und organisierte die Königswahlen.

Privilegien, städtische

im weitesten Sinne eine Urkunde oder mehrere Urkunden, die auf der Ebene des Reiches rechtliche Befugnisse für Rat und Bürgerschaft von Reichsstädten sowie Freien Städten umfasste, so etwa eigenständige Rechtsetzung und Gerichtsbarkeit, Selbstverwaltung, Verteidigung und Münzrecht. Städtische Privilegien sind begrifflich synonym zu städtischen Freiheiten und Rechten, welche die Reichsstädte in Mittelalter und Frühen Neuzeit verteidigen, […]

Steinerne Brücke

Wunderwerk, Wahrzeichen, Weltwunder? Im Laufe der Zeit hatte die Steinerne Brücke in Regensburg viele Namen und mindestens ebenso viele Funktionen. Gebaut aus handels- und verkehrspolitischen Motiven fungierte der feste Übergang zugleich als Befestigungsanlage und Prestigeobjekt. Seit ihrer Fertigstellung diente die Brücke, welche die Reichsstadt auch vom bairischen Stadtamhof trennte, Kaisern und Königen als triumphale Einzugsstraße in die Stadt zur Eröffnung von Reichsversammlungen.