Privilegien, reichsständische

etablierte Rechte von Reichsständen, die auf der Ebene des Reichstages etwa den Beschluss von Reichsgesetzen, Reichssteuern oder Reichskriegen umfassten, während zu den kurfürstlichen Privilegien etwa die Kaiserwahl oder auch das Abhalten eigener Versammlungen (Kurfürstentage) gehörte.

Reichsschluss

Reichsschlüsse werden alle durch die Reichsstände verabschiedeten und den Kaiser ratifizierten Einigungen auf dem Immerwährenden Reichstag zu Regensburg genannt, im Unterschied zu den Reichsabschieden der periodischen Reichstage vor 1663.

Reichsabschied

alle Beschlüsse der Reichsstände auf einem periodisch stattfindenden Reichstag (vor 1663), die vom Kaiser ratifiziert und anschließend durch die Reichserzkanzlei publiziert wurden.

Türkengefahr

der Begriff umschreibt den breiten gesellschaftlichen Diskurs über die als existenzielle Bedrohung empfundene Expansion des Osmanischen Reiches im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit, der im Heiligen Römischen Reich, aber auch darüber hinaus geführt wurde.

Hoftag

formlose und unregelmäßig stattfindende Reichsversammlungen im Mittelalter, die vom König oder Kaiser des Heiligen Römischen Reiches einberufen wurden. An diesen nahmen vom ihm ausgewählte wichtige Persönlichkeiten des Reiches teil, um aktuelle Belange und Probleme von Kaisertum und Reich zu behandeln.

Reichstagskurien

Kollegien, denen die Vertreter der Reichsstände mit Sitz und Stimme im Reichstag nach ihrem Stand zugeordnet waren. Die drei Kurien umfassten den Kurfürsten-, Fürsten- und Städterat, die jeweils separat tagten und sich dann nach einem festen Verfahren mit den anderen Ständen verglichen, bevor es zu einer Einigung kam.

Krönungsbankett

ein durch die Goldene Bulle rechtlich vorgegebener Bestandteil der Herrschererhebung im Reich, der im Anschluss an die Kaiserkrönung stattfand und ein komplexes Tafelzeremoniell umfasste, das das Reichsoberhaupt in seiner Funktion inszenierte und Reichsstände wie auch Reichsuntertanen einband, um dem neuen Herrscher Legitimation und Prestige zu verleihen. Nur der Kaiser und die Kurfürsten persönlich hatten das […]

Föderalismus

eine politische Ordnung, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen einem Gesamtstaat und Einzelstaaten so aufgeteilt werden, dass beide politische Ebenen für bestimmte Aufgaben zuständig sind. Aufgrund der zahlreichen Privilegien der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich spricht man von einer föderativen Ordnung des Reiches, dem der Kaiser mit wenigen nur ihm vorbehaltenen Rechten vorstand.

Reichserbmarschall

der Vertreter des Reichserzmarschalls (Kurfürst von Sachsen), der zeremonielle und organisatorische Aufgaben im Zusammenhang mit Kaisereinzügen und Reichsversammlungen übernahm. Dieses Amt wurde vom ältesten männlichen Mitglied der Herren bzw. Grafen von Pappenheim ausgeübt.

Reichsdeputationshauptschluss

ein 1803 von Kaiser und Reichstag gebilligtes Gesetz, welches scheinbar die Entschädigungen nach den Gebietsverlusten deutscher Staaten an Frankreich regeln sollte, durch die Abschaffung von geistlichen Staaten (Säkularisation) und fast allen Reichsstädten jedoch zu einer grundlegenden Umstrukturierung des Heiligen Römischen Reiches führte.