Ostentor

Die weithin sichtbaren und abschließbaren Stadttore dienten dem Schutz der Stadt, der Markierung von Rechtsräumen und als Ort für deren Selbstdarstellung im Reich. Mit den Toren machte die Stadt sich einerseits wehrhaft und grenzte sich gegen das ländliche Umland ab. Andererseits kam ihnen auch eine wichtige symbolische Funktion zu. So waren sie ein Ort für Kaiserempfänge als zeremoniell-rituellen Höhepunkten der öffentlichen Aufführung von Kaiser und Reich.

Huldigung

ein ritualisiertes Treueversprechen von Rat und Bürgerschaft einer Reichsstadt gegenüber einem neu gewählten und gekrönten Römischen König oder Kaiser. Im Gegenzug sagte der Kaiser der Reichsstadt Schutz und Schirm zu. Die Huldigung ist Ausdruck einer personalen Herrschaftsbeziehung, die in der Frühen Neuzeit dadurch entleert wurde, dass der Kaiser Huldigungen immer seltener persönlich abnahm.

Reichsunmittelbarkeit

rechtliche Stellung eines Territoriums bzw. einer Reichsstadt gegenüber dem Reich, die eine direkte Beziehung zum Kaiser ohne Zwischengewalten beschreibt, meist verbunden mit Sitz und Stimme im Reichstag (nicht bei Reichsbauern oder Reichsrittern).

Translatio Imperii

ab dem Mittelalter entwickelte politische Theorie mit Bezug auf die Vierreichelehre, nach welcher das Heilige Römische Reich als Nachfolger des antiken Römischen Reiches und damit als letztes Reich vor dem Beginn der 1000jährigen Gottesherrschaft verstanden wurde. Auf diese Weise wurde dem Reich eine besondere Stellung in der Heilsgeschichte und damit auch in der Welt zugesprochen.

Prinzipalkommissar

war der Vertreter eines abwesenden Kaisers auf einem Reichstag. Bis 1748 beauftragten die Kaiser Vertreter von wechselnden Dynastien, ab 1748 den regierenden Fürsten von Thurn und Taxis. Der Prinzipalkommissar saß dem Reichstag vor und war zuständig für die Bekanntmachung kaiserlicher Propositionen (Tagesordnungen) an die Vertreter der Stände.

Mitrakrone

die von Kaiser Rudolf II. (1576-1812) als habsburgische Hauskrone eingeführte Mitrakrone dient als wesentliches Symbol des habsburgischen Kaisertums und symbolisiert das Recht des Kaisers, sich bischofsgleicher Insignien zu bedienen. Im Unterschied zur Reichskrone, die nur bei Krönungsakten zum Einsatz kam, war die Hauskrone im Besitz der Habsburger und damit immer verfügbar.

Goldene Bulle

Gesetzessammlung, die 1356 auf den Hoftagen in Nürnberg und Metz beraten und von Kaiser Karl IV. verkündet wurde. Sie regelt vor allem die Wahl der römisch-deutschen Könige und Kaiser sowie die Privilegien und Rechte der Kurfürsten. Bis zum Ende des Alten Reiches 1806 war sie als eine Art Reichsgrundgesetz ein essenzieller Bestandteil der nur teilweise […]