Niedermünster

Unweit des Regensburger Doms liegt der Gebäudekomplex des ehemaligen Damenstifts Niedermünster. Wahrscheinlich im 8. Jahrhundert gegründet, wurde das Frauenkloster Niedermünster 1002 zum Reichsstift erhoben und stand somit unter dem Schutz des Kaisers. Es gehörte zu den geistlichen Territorien im Reich; seine Äbtissin nahm den Rang einer Reichsfürstin ein. Infolge der Säkularisation 1803 und der Übernahme des Komplexes durch das Königreich Bayern dienen die Stiftsgebäude heute dem Bischof von Regensburg als Wohnung und als Sitz des Ordinariats, während die Stiftskirche als Dompfarrkirche genutzt wird.

Souveränitätsrechte

umfassen sowohl innere Rechte (darunter etwa das Münzrecht, die hohe Gerichtsbarkeit, die Fähigkeit zur Standeserhebung) und äußere Rechte (darunter etwa das Bündnisrecht, das Recht Kriege zu führen und Frieden zu schließen) von Herrschaftsträgern, wobei sich der Begriff der Souveränität und die damit verbundenen Vorstellungen erst in der Frühen Neuzeit etablierten.

Privilegien, reichsständische

etablierte Rechte von Reichsständen, die auf der Ebene des Reichstages etwa den Beschluss von Reichsgesetzen, Reichssteuern oder Reichskriegen umfassten, während zu den kurfürstlichen Privilegien etwa die Kaiserwahl oder auch das Abhalten eigener Versammlungen (Kurfürstentage) gehörte.

Reichsschluss

Reichsschlüsse werden alle durch die Reichsstände verabschiedeten und den Kaiser ratifizierten Einigungen auf dem Immerwährenden Reichstag zu Regensburg genannt, im Unterschied zu den Reichsabschieden der periodischen Reichstage vor 1663.

Reichsabschied

alle Beschlüsse der Reichsstände auf einem periodisch stattfindenden Reichstag (vor 1663), die vom Kaiser ratifiziert und anschließend durch die Reichserzkanzlei publiziert wurden.

Hoftag

formlose und unregelmäßig stattfindende Reichsversammlungen im Mittelalter, die vom König oder Kaiser des Heiligen Römischen Reiches einberufen wurden. An diesen nahmen vom ihm ausgewählte wichtige Persönlichkeiten des Reiches teil, um aktuelle Belange und Probleme von Kaisertum und Reich zu behandeln.

Reichstagskurien

Kollegien, denen die Vertreter der Reichsstände mit Sitz und Stimme im Reichstag nach ihrem Stand zugeordnet waren. Die drei Kurien umfassten den Kurfürsten-, Fürsten- und Städterat, die jeweils separat tagten und sich dann nach einem festen Verfahren mit den anderen Ständen verglichen, bevor es zu einer Einigung kam.

Reichstag

Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches, die vom König in eine Reichsstadt ausgeschrieben wurde, bevor aus dem Reichstag ein dauerhaft in Regensburg tagendes Gremium wurde. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Hoftagen etablierte sich ein festes Verfahren der Diskussion und Entscheidungsfindung. Sitz und Stimme im Reichstag entwickelten sich zu einem Recht der betreffenden Reichsstände, über […]

Reichsstände

diejenigen Personen und Körperschaften, die eine direkte Herrschaftsbeziehung zum Kaiser besaßen (reichsunmittelbar) und Sitz und eine Stimme im Reichstag innehatten. Dazu zählten weltliche und geistliche Herrschaftsträger, aber auch Freie Städte und Reichsstädte.

Goldene Bulle

Gesetzessammlung, die 1356 auf den Hoftagen in Nürnberg und Metz beraten und von Kaiser Karl IV. verkündet wurde. Sie regelt vor allem die Wahl der römisch-deutschen Könige und Kaiser sowie die Privilegien und Rechte der Kurfürsten. Bis zum Ende des Alten Reiches 1806 war sie als eine Art Reichsgrundgesetz ein essenzieller Bestandteil der nur teilweise […]